ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der „AMXI Filmagentur Köln“ (nachfolgend: “AMXI Filmagentur” genannt) und dem Auftraggeber, (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt), gelten für alle Angebote und Leistungen der AMXI Filmagentur ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung.

1.1 Allen von „ AMXI Filmagentur “ angenommenen Aufträgen liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch die Entgegennahme der schriftlichen Auftragsbestätigung als anerkannt.

1.2 Abweichende Vereinbarungen, Auftragsbestätigungen oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

1.3 Für den Umfang des Auftrags und seine Abwicklung ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder telefonische Aufträge sind jeweils unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen (auch E-Mail). Geschieht dies nicht, so gehen durch die Nichtbeachtung der Schriftform hervorgerufene Folgen aus Übermittlungsfehlern ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers.

 

2. Geltungsbereich

2.1 Die Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe von AMXI Filmagentur erbracht werden, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

2.2 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, die zwischen AMXI Filmagentur und dem Auftraggeber abgewickelt werden. Die Regelungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ausschließlich dann zurück, wenn AMXI Filmagentur mit dem Auftraggeber einzelvertraglich entgegenstehende schriftliche Vereinbarungen getroffen hat.

2.2 Der Auftraggeber übernimmt die volle Sach- und Rechtsgewähr für die von ihm gelieferten Ausgangsmaterialien. Er stellt AMXI Filmagentur von Ansprüchen Dritter frei.

2.3 Vertragspartner dieser AGB können sowohl natürliche, juristische Personen, als auch rechtsfähige Personengesellschaften darstellen.

2.4 Mit der Auftragserteilung und des nicht erfolgten Widerspruchs erklärt der Vertragspartner, dass ihm die Geschäftsbedingungen bekannt sind und er mit diesen einverstanden ist.

 

3. Vertragssprache

3.1 Vertragssprache ist Deutsch.

3.2 Speicherung des Vertragstextes

3.3 Der vollständige Vertragstext wird digital gespeichert und kann vom Auftraggeber jederzeit eingesehen und angefordert werden. Infos zum Datenschutz finden Sie unter https://www.am-filmagentur.de/datenschutzerklaerung

 

4. Kosten

4.1 Der vereinbarte Herstellungspreis bezieht sich auf sämtliche Kosten der Herstellung des Films. Er ist für AMXI Filmagentur verbindlich, sofern der Film nach den bei Auftragserteilung gegebenen Richtlinien und Unterlagen hergestellt wird.

4.2 AMXI Filmagentur ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss vor Produktionsbeginn, maximal 40% der Auftragssumme, zu fordern.

4.3 Eine Überschreitung des Honorars um bis zu 10% ist vertragsgemäß. Bei Abweichungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, wird AMXI Filmagentur den Kunden darauf unter Angabe des voraussichtlichen zusätzlichen Honorarvolumens hinweisen. Das zusätzliche Honorar gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 3 Werktagen ab Zugang eines schriftlichen Hinweises durch AMXI Filmagentur widerspricht.

4.4 Mit dem Honorar werden nur die Leistungen vergütet, die durch das Angebot vereinbart wurden. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, kann AMXI Filmagentur gesondert berechnen. Das gilt insbesondere für Nebenleistungen und Auslagen.

4.5 Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden durch AMXI Filmagentur vom vereinbarten Vertrag zurück, kommt er für alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen Kosten auf.

4.6 Anfallende Zusatzkosten werden in Rechnung gestellt und gesondert ausgewiesen. Das gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage oder Drehzeit, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von AMXI Filmagentur zurückzuführen sind.

4.7 Wird ein Drehtermin später als 10 Tage vor dem vereinbarten Termin durch den Auftraggeber verschoben, hat AMXI Filmagentur Anspruch auf die Vergütung der durch diese Verschiebung entstandenen Mehrkosten.

 

5. Widerrufsbelehrung

Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag nach Auftragsbestätigung innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Tritt der Auftraggeber danach von einem erteilten Auftrag zurück, kann die AMXI Filmagentur ggf. für die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten bzw. bereits erbrachte Leistungen (z.B. Filmplanung, Konzeption etc.) in Rechnung stellen. Das Recht der Ver t ragspar tner zur vorzei t igen Kündigung des jewei l igen Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die AMXI Filmagentur kann dem Auftraggeber die außerordentliche Kündigung unbeschadet der gesetzlichen Regelungen dann erklären, wenn dieser mit der Entrichtung von Rechnungsbeträgen in Zahlungsverzug ist. Von der Beendigung des Vertragsverhältnisses über eine Leistung bleiben alle übrigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern unberührt.

 

6. Preise

Alle angegebenen Preise verstehen sich in EURO zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuersatzes.

 

7. Haftung

7.1 AMXI Filmagentur haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dem Auftraggeber gegenüber allen vorsätzlichen oder grob fahrlässig verursachten Schäden.

7.2 Ein Haftungsanspruch für Mängel muss innerhalb von zwei Wochen nach Übergabe der Masterkopie angemeldet werden. Inhaltliche Gesichtspunkte stellen keinen Mangel dar. Bei Feststellung eines durch den Auftragnehmer verursachten Mangels besteht kein Schadensersatzanspruch, es sei denn AMXI Filmagentur hat einen Mangel arglistig verschwiegen oder den Mangel durch fahrlässiges Verhalten verursacht.

 

8. Produktion

8.1 Die Herstellung des Films erfolgt aufgrund des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten oder genehmigten Drehbuchs/Storyboards, Layoutfilms und/oder des schriftlich niedergelegten Ergebnisses der letzten Besprechung vor Drehbeginn. Nach der Annahme eines schriftlichen Auftrags oder nach einer schriftlich bestätigten Produktionsvorbesprechung beginnt die Herstellung des Films.

8.2 AMXI Filmagentur trägt ausschließlich die Verantwortung für die technische und künstlerische Gestaltung des Films als Ganzes und seiner Teile. Die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit des Inhalts des Films und die rechtliche Zulässigkeit trägt der Auftraggeber, soweit seine Weisungen dahingehend befolgt wurden.

8.3 Wenn der Auftraggeber die Nutzung eigenen Produktionsmaterials wünscht, verpflichtet er sich, dieses in einem gebräuchlichen und verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Das Material muss in einem für seine Nutzung angemessenen Zeitraum vor Beginn des vereinbarten Drehtermins übergeben werden. Muss dieses Material durch AMXI Filmagentur aufwendig angepasst werden, trägt der Auftraggeber die hierfür entstandenen Kosten.

8.4 Der Auftraggeber versichert, dass er über die zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Rechte für das von ihm überlassene Produktionsmaterial verfügt und diese an AMXI Filmagentur überträgt.

8.5 AMXI Filmagentur haftet bei Verlust oder Beschädigung überlassenen Materials nur im Rahmen einer Ersatzlieferung des verlorenen oder beschädigten Rohmaterials. Für den Verlust von Daten und Programmen auf diesem Material übernimmt AMXI Filmagentur keine Haftung, da es in der Verantwortung des Auftraggebers liegt, Datensicherungen durchzuführen.

8.6 Wünscht der Auftraggeber die Nutzung eines bestimmten Musiktitels, so garantiert er, dass es sich dabei ausschließlich um GEMA-freies Material handelt oder dass er alle Rechte an dem verwendeten GEMA-pflichtigen Material besitzt.

8.7 Kommt es durch Aufnahmen, die der Auftraggeber in Fremdfirmen veranlasst hat, zu Betriebsstörungen, so übernimmt AMXI Filmagentur hierfür keine Haftung.

8.8 Das Risiko für Verlust, Beschädigung oder grob fahrlässig verursachte Mängel liegt bis zur Abnahme bei AMXI Filmagentur.

8.9. Ausfall der Dreharbeiten. Können die Dreharbeiten aufgrund der örtlich festgelegten Corona-Maßnahmen nicht wie geplant stattfinden, wird ein gemeinsamer Alternativtermin vereinbart. Der abgeschlossene Dienstleistervertrag behält dabei weiterhin seine Gültigkeit. Bei einer Absage ist eine Erstattung der Anzahlung ist ausgeschlossen, wenn die Dreharbeiten trotz behördlicher Anordnungen grundsätzlich möglich sind.

 

9. Abnahme

9.1 AMXI Filmagentur übergibt den Film unmittelbar nach der Fertigstellung dem Auftraggeber entweder als Datenträger oder stellt diesen als Download-Link bereit. Der Auftraggeber muss innerhalb von 10 Tagen schriftlich die Abnahme des Films bestätigen. Erfolgt die schriftliche Zustimmung nicht, gilt der Film als abgenommen.

9.2 Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, wenn der Film der festgelegten Absprache bzw. dem Konzept/Drehbuch und dem gängigen Qualitätsstandard entspricht. Auch wenn der Film von den getroffenen Absprachen bzw. dem Konzept/Drehbuch abweicht, diese Abweichungen jedoch auf Wunsch des Auftraggebers eingearbeitet wurden, ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Geschmacksretouren.

9.3 Reklamationen müssen innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Lieferung des Films schriftlich dargelegt werden. Spätere Beanstandungen werden nicht berücksichtigt.

 

10. Lieferfrist

10.1 Der Zeitpunkt der Ablieferung der Musterkopie wird zwischen AMXI Filmagentur und dem Auftraggeber bei der letzten Besprechung vor Produktionsbeginn festgelegt. AMXI Filmagentur unterrichtet den Auftraggeber auf Wunsch über den zeitlichen Ablauf der Herstellungsarbeiten.

10.2 Falls AMXI Filmagentur feststellt, dass der Zeitplan nicht eingehalten werden kann, wird der Auftraggeber unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unterrichtet.

10.3 Kommt es zu zeitlichen Verzögerungen aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder aus sonstigen Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, darf der Fertigstellungstermin mindestens um die Zeitspanne überschritten werden, um welche sich die Herstellungszeit verzögerte oder unterbrochen wurde. Die Voraussetzung dafür ist, dass binnen dieser Zeit bei Zugrundelegung eines vernünftigen wirtschaftlichen Maßstabes die Fertigstellung möglich ist. Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers um mehr als 6 Monate, ist AMXI Filmagentur berechtigt, aus dem Vertrag zurückzutreten. Bis dahin angefallene Aufwände hat der Auftraggeber zu tragen.

10.4 Wird der Zeitplan aus Gründen überschritten, die AMXI Filmagentur trotz Einhaltung der gebotenen Sorgfalt nicht beeinflussen kann (z. B. Streik, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.), verschiebt sich der Abnahmezeitpunkt entsprechend.

 

11. Verschwiegenheit

AMXI Filmagentur und der Auftraggeber sind wechselseitig dazu verpflichtet, alle aufgrund des Vertragsverhältnisses und der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Teils zu wahren und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch hinsichtlich der Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages hinaus.

 

12. Rechte

12.1 Das Eigentum an allen während der Filmproduktion entstandenen Rohmaterialien und daraus resultierenden Produkten sowie schriftlich festgelegten Absprachen/Konzepten/ Drehbüchern verbleibt bei AMXI Filmagentur. Dem Auftraggeber wird das Recht eingeräumt, die Rohmaterialien auf Wunsch, entgeltlich erworben zu können.

12.2 Der Rechtserwerb durch den Auftraggeber umfasst, soweit nichts anderes vereinbart ist, das ausschließliche Recht, den Film im Internet (Youtube, Webseite) zu nutzen sowie Kopien des Films für eigene Zwecke herzustellen, sofern hierbei keine Rechte Dritter verletzt werden. Für jede andere Nutzungsart (z.B. TV, Kino) müssen die Tonträger-, Aufführungs- und Senderechte bei den Rechteinhabern gesondert erworben werden. Die Kosten und Verantwortung dafür trägt der Auftraggeber.

12.3 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Herstellungskosten auf den Auftraggeber über.

12.4 AMXI Filmagentur erhält vom Auftraggeber das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Recht, die von ihr angefertigten Filminhalte für den unmittelbar eigenen Bedarf (z.B. für Präsentationen vor Kunden und für das eigene Werbeangebot) unentgeltlich nutzen zu dürfen. Dies gilt jedoch erst, wenn dem Auftragnehmer der Film zur eigenen Nutzung vorliegt.

12.5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Bearbeitungen durch AMXI Filmagentur selbst vornehmen zu lassen.

12.6 Das Original Bild- und Tonmaterial sowie etwaige für die Ergänzung oder auch Änderung üblicherweise benötigten Materialien werden von AMXI Filmagentur für drei Jahre kostenlos eingelagert.

12.7 Nach Ablauf der drei Jahre muss die Agentur oder der Auftraggeber nach Aufforderung durch AMXI Filmagentur entscheiden, ob das Material weiter – dann kostenpflichtig – eingelagert werden soll.

 

13. Salvatorische Klausel

13.1 Abänderungen dieser allgemeinen Bedingungen und ihnen vorhergehender besonderer Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Erklärungen per Fax oder per E-Mail gelten entsprechend.

13.2 Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

14. Gerichtsstand:

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der AMXI Filmagentur in Köln. 

Stand: Januar 2023